Erfassung der Arbeitszeiten

Datum und Uhrzeit

03.09.2024
9:00 - 10:30

Veranstaltungsort

Online
e-masters
Online

Beschreibung

Was jetzt zu beachten ist. Arbeitgeber/-innen sind aktuell dazu verpflichtet, ein “objektives, verlässliches und zugängliches System” zur Arbeitszeiterfassung einzurichten, das eine Dokumentation sämtlicher Arbeitsstunden ermöglicht.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes sind allerdings einige Fragen seitens des Gesetzgebers noch offen und bedürfen der Klärung.

Wir zeigen dir, welcher Verpflichtung du jetzt nachkommen musst, damit du unnötige Strafen vermeidest und für die Zukunft sicher aufgestellt bist.


Inhalte
Dein System soll Anfangs- und Endzeit sowie Pausen genau abbilden. Wie das Erfassungssystem zu gestalten ist, gibt das Bundesarbeitsgericht nicht vor und überlässt die Aufzeichnungsform dem/der Arbeitgeber/-in.
Bis jetzt konnte die Arbeitszeit auch manuell erfasst werden, etwa mittels einer Excel-Tabelle oder etwa auch mittels einer digitalen Zeiterfassungssoftware. Eine manuelle Dokumentation der Arbeitszeit mit einer Excel-Tabelle kann allerdings leicht manipuliert werden und stellt kein verlässliches System zur Zeiterfassung dar.

Außerdem stehen neue Änderungen im Raum: Unternehmen müssen künftig alle geleisteten Arbeitsstunden elektronisch erfassen – das sagt jedenfalls ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums und dies ist eine Änderung, die eventuell schon 2024 auf dich zukommt.

Informiere dich hier und stelle gerne deine Fragen!


Zielgruppe

Alle Unternehmer*innen, Arbeitgeber*innen, Geschäftsführer*innen


Referent*in
Christian Bredl


Seminargebühr:

EUR 129,00* je Teilnehmer
EUR 99,00* je Teilnehmer (für e-masters Mitglieder)

* Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer

Bei einer Seminarabsage:

  • ab 28 Tage vor dem Schulungstermin werden 25 % der Seminargebühr berechnet
  • ab 14 Tage vor dem Schulungstermin werden 50 % der Seminargebühr berechnet
  • ab 7 Tage vor dem Schulungstermin wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig.

Gerne können Sie uns aber jederzeit einen Ersatzteilnehmer nennen, der anstelle des angemeldeten Teilnehmers am Seminar teilnimmt.

 

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